So helfen wir Ihnen raus aus den Schulden –

Schuldnerberatung Kanzlei Ralf Bornemann

Nachdem wir sämtliche für die Schuldnerberatung benötigten Informationen und Unterlagen von Ihnen erhalten haben, schreiben wir zunächst alle Ihre Gläubiger an und holen Nachweise über die geltend gemachten Forderungen ein, um uns einen Überblick über die tatsächliche Schuldensituation zu verschaffen. Auf die kostenlose Übersendung einer Forderungsaufstellung haben Schuldner einen gesetzlichen Anspruch.

Die Anschreiben an die Gläubiger werden rausgeschickt, sobald unser Honorar bei uns eingegangen ist.

Unter Berücksichtigung Ihrer finanziellen Verhältnisse erstellen wir anschließend einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für Sie und versuchen eine außergerichtliche Einigung mit Ihren Gläubigern zu erreichen, um Sie so von Ihren Schulden zu befreien.

Wir machen Ihren Gläubigern einen Vergleichsvorschlag, den wir vorher mit Ihnen gemeinsam festgelegt haben. Der Schuldenbereinigungsplan wird dann allen Gläubigern mit der Bitte zugestellt, diesem innerhalb von 4 Wochen zuzustimmen. Wenn Aussicht auf einen erfolgreichen Gläubigervergleich besteht, verhandeln wir mit den einzelnen Gläubigern, bis der Vergleich steht.

Sind die Gläubiger zu einem Gläubigervergleich bereit, schließen wir in Ihrem Namen eine Vergleichsvereinbarung ab. Halten Sie Ihren Teil der Vergleichsvereinbarung gegenüber Ihren Gläubigern ein, dann werden Sie schuldenfrei.

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